Objekt und Außenanlagen
Winterdienst in Nürnberg für Gewerbeobjekte und Wohnanlagen
Die Räum- und Streupflicht richtet sich nicht nach Bürozeiten. Wir übernehmen die Ausführung für Ihre Flächen in Nürnberg, Fürth und Erlangen und dokumentieren jeden Einsatz so, dass er im Haftungsfall Bestand hat.
Verkehrssicherungspflicht
Warum Winterdienst eine Haftungsfrage ist
Für öffentliche Gehwege liegt die Räum- und Streupflicht zunächst bei der Kommune. Nürnberg, Fürth und Erlangen geben sie per Satzung an die Anlieger weiter. Für Wege, Zufahrten und Stellplätze auf dem Grundstück selbst greift die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ohnehin.
Die Ausführung lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen. Ganz los wird der Eigentümer die Pflicht damit nicht: Er muss sich in angemessenen Abständen davon überzeugen, dass tatsächlich geräumt wird. Genau dafür braucht er unsere Dokumentation. Und er braucht eine schriftliche Regelung, welche Flächen zu welchen Zeiten in welchem Umfang bearbeitet werden. Eine mündliche Zusage trägt im Streitfall nicht.
Die Zeitfenster für Werktage sowie für Sonn- und Feiertage stehen in der jeweiligen Satzung und unterscheiden sich im Detail. Sprechen Sie uns an, wenn für Ihr Objekt unklar ist, welche Flächen darunterfallen.
Über die Saison
Der Umfang einer Wintersaison
Kontrollfahrten und Bereitschaft
Ab Saisonbeginn stehen Fahrzeuge und Personal in Bereitschaft. Kontrollfahrten prüfen die Lage, bevor jemand stürzt.
Räumen und Streuen im Zeitfenster
An Werktagen wie an Sonn- und Feiertagen, nach den Fristen der jeweiligen kommunalen Satzung.
Streumittel nach Belag
Auf Gehwegen abstumpfende Mittel, weil Salz dort vielerorts nicht zulässig ist. Auf Rampen, Treppen und Gefällestrecken kommt nach Absprache und soweit die Satzung es erlaubt Auftausalz zum Einsatz.
Schneeabtransport bei großen Flächen
Hat der Schnee auf dem Gelände selbst keinen Platz mehr, etwa auf großen Parkflächen, wird er abgefahren statt nur an den Rand geschoben.
Dokumentation jedes Einsatzes
Datum, Uhrzeit, eingesetztes Personal und Streumittel, festgehalten als Nachweis für den Haftungsfall.
Dokumentation
Der Nachweis, der im Haftungsfall zählt
Stürzt jemand auf einer ungeräumten Fläche, geht es im Streitfall um eine Frage: Wurde rechtzeitig geräumt? Ohne Nachweis steht der Eigentümer schlecht da, selbst wenn tatsächlich geräumt wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz einzeln, nicht pauschal für die Saison.
Die Unterlagen bekommen Sie über die Saison hinweg und nicht erst, wenn ein Anwalt danach fragt.
Vor der Saison
Beauftragt wird im Spätsommer
Ein Winterdienst, der erst beim ersten Schnee gesucht wird, findet selten noch freie Kapazität. Sinnvoll ist ein Rahmenvertrag im Spätsommer oder frühen Herbst. Dann sind Flächen aufgemessen, Touren geplant und Streugutlager gefüllt, bevor es kalt wird.
Wir übernehmen Winterdienst für Gewerbeobjekte, Hausverwaltungen und Wohnanlagen in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Forchheim, Roth und Lauf an der Pegnitz. Läuft bei uns schon der Hausmeisterservice oder die Grünpflege eines Objekts, kommt der Winterdienst häufig ohne zusätzlichen Ansprechpartner dazu.
Häufige Fragen zum Winterdienst
Wann wird geräumt?
Nach den Vorgaben der örtlichen Satzung, in Nürnberg, Fürth und Erlangen an Werktagen ab dem frühen Morgen bis in den Abend, sonn- und feiertags später beginnend. Bei anhaltendem Schneefall wird nachgeräumt.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?
Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer, sie lässt sich aber vertraglich übertragen. Genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Streumittel. Ohne diesen Nachweis steht der Eigentümer im Streitfall schlecht da.
Womit wird gestreut?
Auf Gehwegen abstumpfende Streumittel, weil Salz dort vielerorts untersagt ist, auf Treppen, Rampen und Gefällestrecken nach Absprache auch Auftausalz. Was zulässig ist, steht in der jeweiligen Satzung.
Wie wird abgerechnet?
Üblich ist eine Saisonpauschale je Fläche, weil sie kalkulierbar ist. Einsatzbezogene Abrechnung ist möglich, dann steht am Saisonende die Zahl der Einsätze in der Rechnung.
Bis wann muss ein Winterdienst beauftragt sein?
Die Saison beginnt im Regelfall Anfang November. Sinnvoll ist eine Beauftragung im Spätsommer, weil Flächen aufgemessen, Streugutlager eingeplant und Touren gelegt werden müssen.
Winterdienst für die kommende Saison
Fläche, Lage und die Zeiten, zu denen geräumt sein muss. Damit kalkulieren wir und schicken ein Angebot mit Zeitfenstern und Streuplan, bevor die Saison beginnt.