Technisches Gebäudemanagement
DGUV V3 Prüfung in Nürnberg, Fürth und Erlangen
Wiederholungsprüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen, im laufenden Betrieb, mit Prüfprotokoll, Mängelliste und Plakette. Durchgeführt von unseren Elektrofachkräften.
Kurz gefasst
Die Pflicht in vier Punkten
Wen es betrifft
Jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Sobald elektrische Arbeitsmittel benutzt werden, greift die Pflicht. Die Zwei-Personen-Praxis genauso wie die Halle mit drei Schichten.
Was geprüft wird
Ortsveränderliche Betriebsmittel, also alles mit Stecker, und ortsfeste Anlagen: Verteilungen, Installation, fest angeschlossene Geräte, Maschinen.
Wie oft
Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV Vorschrift 3 nennt dazu Richtwerte, im Büro sind das andere als auf der Baustelle. Die Tabelle weiter unten zeigt beides.
Wer prüfen darf
Eine Elektrofachkraft beziehungsweise eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203. Bei ortsveränderlichen Geräten darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten prüfen.
Rechtlicher Rahmen
Was die DGUV Vorschrift 3 ist und woraus die Pflicht folgt
Die DGUV Vorschrift 3 heißt „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften ist sie verbindlich.
Verpflichtet wird der Unternehmer. Er hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Aufgabe lässt sich schriftlich übertragen, die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt beim Unternehmer. Diese Vorschrift steht nicht allein, sie ist ein Glied in einer Kette.
- Arbeitsschutzgesetz
- Verpflichtet den Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und zu den Maßnahmen, die daraus folgen. Hier beginnt die Kette.
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn sie geprüft sind. Sie schreibt die Prüfung vor der ersten Verwendung, nach Instandsetzung und in wiederkehrenden Abständen vor und verlangt Aufzeichnungen.
- DGUV Vorschrift 3
- Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, früher BGV A3. Sie regelt Errichten, Betreiben und Prüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und nennt in der Durchführungsanweisung die bekannten Richtwerte für die Prüffristen.
- Technische Regeln für Betriebssicherheit
- Die TRBS 1201 beschreibt, wie Prüfungen von Arbeitsmitteln durchzuführen sind. Die TRBS 1203 legt fest, wer als zur Prüfung befähigte Person gilt.
- DIN VDE 0701-0702
- Das Prüfverfahren für ortsveränderliche Geräte: welche Messungen gemacht werden und welche Grenzwerte gelten.
- DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100
- Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung ortsfester Anlagen, von der Unterverteilung bis zum fest angeschlossenen Gerät.
Zwei Welten
Ortsveränderliche Betriebsmittel und ortsfeste Anlagen
Die Unterscheidung ist keine Formsache. Sie bestimmt Prüffrist, Prüfverfahren, Aufwand und die Frage, ob der Betrieb während der Prüfung weiterläuft.
Ortsveränderlich
Alles, was während des Betriebs bewegt werden kann oder leicht umgesetzt wird, solange es am Versorgungsstromkreis hängt. In der Praxis: alles mit Stecker.
Rechner, Bildschirme, Drucker, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen, Tischleuchten, Ladegeräte, Steckdosenleisten, Verlängerungsleitungen, Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Staubsauger, Trocknungsgeräte, Kühlschränke in der Teeküche.
Geprüft wird nach DIN VDE 0701-0702, Arbeitsplatz für Arbeitsplatz, ohne Freischaltung. Ein Gerät ist in wenigen Minuten durch. Der Aufwand steckt in der Menge, nicht im einzelnen Stück.
Ortsfest
Fest angebrachte Betriebsmittel und die Anlage selbst. Also alles, was nicht mal eben umgestellt wird, auch Geräte ohne Tragegriff mit einer Masse über 18 Kilogramm.
Hauptverteilung und Unterverteilungen, Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise, fest angeschlossene Maschinen, Durchlauferhitzer, Klimageräte, Tore und Schrankenanlagen, Ladepunkte für Fahrzeuge.
Grundlage sind DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung und DIN VDE 0105-100 für die wiederkehrende Prüfung. Ein Teil der Messungen verlangt eine Freischaltung. Solche Termine legen wir in Randzeiten, auf einen Betriebsurlaub oder auf ein Wochenende.
Prüffristen
Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3
Die Zahlen stammen aus der Durchführungsanweisung zu Paragraf 5 der DGUV Vorschrift 3. Es sind Richtwerte. Die verbindliche Frist für Ihren Betrieb ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
| Betriebsmittel und Einsatzbereich | Richtwert | Maximalwert |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen | 3 Monate | 1 Jahr |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel in Fertigungsstätten und Werkstätten | 6 Monate | 1 Jahr |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros und vergleichbaren Bereichen | 6 Monate | 2 Jahre |
Die Tabelle fasst alles zusammen, was mit Stecker betrieben wird: Geräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Anschlussleitungen und bewegliche Leitungen mit Festanschluss. Die Frist hängt am Einsatzbereich, nicht an der Art des Betriebsmittels.
Prüfung durch eine Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Erst wenn über die Prüfdurchgänge eine Fehlerquote unter zwei Prozent belegt ist, darf die Frist bis zum Maximalwert verlängert werden. Das ist der übliche Weg, wie ein Bürostandort von einem halben Jahr auf zwei Jahre kommt.
Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel
| Anlage oder Betriebsmittel | Frist | Art der Prüfung | Prüfer |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Anlagen und Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 | 1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen | 6 Monate | einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüftaste | Benutzer |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich | einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüftaste | Benutzer |
Räume und Anlagen besonderer Art sind zum Beispiel Nassbereiche, medizinisch genutzte Räume, feuergefährdete Betriebsstätten oder Bereiche mit erhöhter Brandgefahr. Dort gilt der kürzere Turnus.
Wer eine längere Frist ansetzt, muss das begründen können. Wer eine kürzere braucht, merkt das an der Fehlerquote. Beides gehört in die Gefährdungsbeurteilung und nicht in eine Bauchentscheidung. Nach dem ersten Durchgang schlagen wir Ihnen die Fristen für Ihr Objekt vor, mit der Fehlerquote als Begründung.
Qualifikation
Wer prüfen darf
Prüfen darf nicht, wer sich zutraut, ein Messgerät zu bedienen. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt eine zur Prüfung befähigte Person, die TRBS 1203 sagt, was das heißt: eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, Berufserfahrung mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet. Für elektrische Anlagen kommt hinzu, was die Norm unter Elektrofachkraft versteht: fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung, dazu die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen.
Bei ortsveränderlichen Geräten lässt die DGUV Vorschrift 3 eine Erleichterung zu: Hier darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden. Die Verantwortung für die Bewertung bleibt bei der Elektrofachkraft.
Bei uns führen Elektrofachkräfte beziehungsweise befähigte Personen die Prüfungen durch. Wer im konkreten Objekt prüft, steht mit Namen auf dem Protokoll. Das ist kein Nebensatz, sondern der Grund, warum ein Protokoll überhaupt etwas wert ist.
Ablauf
Wie eine Prüfung abläuft
Sechs Schritte, vom ersten Termin bis zur Erinnerung an die nächste Fälligkeit.
- Schritt 1
Bestandsaufnahme
Jedes Betriebsmittel bekommt eine Nummer und einen Standort. Ohne Verzeichnis prüft man beim zweiten Durchgang die Hälfte doppelt und die andere gar nicht.
- Schritt 2
Sichtprüfung
Gehäuse, Leitung, Stecker, Zugentlastung, Knickschutz, Beschriftung. Der größte Teil der Mängel fällt hier auf, nicht im Messgerät. Angeschmorte Stecker und gequetschte Leitungen sind der Klassiker.
- Schritt 3
Messung
Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und je nach Schutzklasse Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom. Bei ortsfesten Anlagen kommen Schleifenimpedanz, Auslösestrom und Auslösezeit der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung und die Drehfeldrichtung dazu.
- Schritt 4
Funktionsprüfung
Das Gerät wird eingeschaltet und in seinen Funktionen geprüft, Schalter und Sicherheitseinrichtungen eingeschlossen.
- Schritt 5
Bewertung und Protokoll
Messwerte gegen die Grenzwerte, dann das Urteil: bestanden oder nicht. Das Protokoll nennt Gerät, Standort, Messwerte, Prüfer und Datum. Mängel gehen in eine eigene Liste mit Vorschlag.
- Schritt 6
Plakette und Wiedervorlage
Auf das geprüfte Gerät kommt die Plakette mit dem nächsten Fälligkeitsmonat. Die Wiedervorlage führen wir, Sie bekommen die Erinnerung rechtzeitig vor Ablauf.
Was passiert, wenn ein Gerät durchfällt
Es wird gekennzeichnet und aus dem Verkehr genommen, sofort und nicht am Ende des Tages. Ob repariert oder ersetzt wird, entscheiden Sie. Instand setzen können wir selbst, danach wird nachgeprüft und protokolliert. Bei Geräten, deren Neupreis unter den Reparaturkosten liegt, sagen wir das offen, statt eine Position zu schreiben.
Wenn nicht geprüft wird
Die Rechnung kommt später, dafür mit Zinsen
Die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft können bei einer Besichtigung die Prüfnachweise sehen wollen und Anordnungen treffen, wenn sie fehlen. Dasselbe gilt für die staatliche Arbeitsschutzbehörde. Das ist der harmlose Fall, weil er sich abstellen lässt.
Der unangenehme Fall ist der Schaden. Nach einem Brand mit elektrischer Ursache oder nach einem Stromunfall wird als eine der ersten Unterlagen der Prüfnachweis verlangt, vom Sachverständigen, vom Versicherer und von der Berufsgenossenschaft. Liegt er nicht vor, verschiebt sich die Diskussion von der Technik auf die Organisation des Betriebs.
Ob und wie weit ein Versicherer seine Leistung kürzt, hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Pauschale Zahlen dazu sind unseriös, deshalb stehen hier keine. Sicher ist nur die andere Richtung: Ein vollständiger Prüfordner beendet diese Diskussion, bevor sie anfängt.
Für die Geschäftsführung geht es dabei nicht nur um Geld. Die Verantwortung für den sicheren Zustand der Arbeitsmittel liegt beim Unternehmer. Sie lässt sich schriftlich übertragen, aber nur an Personen, die dafür geeignet sind, und die Auswahl und Kontrolle bleibt.
Im Objektbetrieb
Warum die Prüfung ins Facility Management gehört
Eine DGUV-V3-Prüfung ist keine einmalige Sache, sondern ein Termin, der wiederkommt. Genau daran scheitert sie in vielen Betrieben: Der erste Durchgang wird beauftragt, der zweite fällt hinten runter, weil niemand die Wiedervorlage führt. Wir führen sie, weil wir ohnehin den Fristenplan für das Objekt pflegen.
Dazu kommt der Zutritt. Wer Geräte an jedem Arbeitsplatz prüfen will, muss in jeden Raum. Ein Dienstleister, der das Objekt schon betreut, hat Schlüssel, kennt die Abläufe und weiß, wann welcher Bereich frei ist. Das spart mehr Zeit als jeder günstigere Stundensatz.
Am wichtigsten ist die Mängelabarbeitung. Ein Prüfbericht, der zwölf Befunde nennt und dann liegen bleibt, macht die Lage schlechter: Jetzt ist schriftlich bekannt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Unsere Elektriker setzen instand, was auffällt, und prüfen anschließend nach.
Die Prüfung läuft deshalb mit der übrigen Technikbetreuung zusammen. Wo ein Hausmeister im Objekt ist, meldet er auffällige Geräte, bevor die nächste Frist überhaupt näher rückt.
Häufige Fragen zur DGUV-V3-Prüfung
Was wird bei einer DGUV-V3-Prüfung geprüft?
Ortsveränderliche Betriebsmittel, also alles mit Stecker, und ortsfeste Anlagen wie Verteilungen, fest angeschlossene Geräte und die Installation. Geprüft wird auf Sicht, dann messtechnisch, danach folgt die Funktionsprüfung.
Wer muss prüfen lassen?
Jeder Arbeitgeber. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3. Die Pflicht trifft den Unternehmer, unabhängig von der Betriebsgröße.
In welchen Abständen muss geprüft werden?
Die Fristen richten sich nach Gerät, Einsatzort und Fehlerquote. Büroumgebungen liegen bei ortsveränderlichen Geräten üblicherweise deutlich weiter auseinander als Baustellen oder Werkstätten. Die konkrete Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest, wir schlagen sie nach der ersten Prüfung vor.
Was bekommen wir nach der Prüfung?
Ein Prüfprotokoll je Betriebsmittel mit Messwerten, eine Mängelliste und die Prüfplakette am Gerät. Dazu ein Verzeichnis mit der nächsten Fälligkeit, damit die Wiedervorlage nicht bei Ihnen hängen bleibt.
Stört die Prüfung den Betrieb?
Ortsveränderliche Geräte prüfen wir im laufenden Betrieb, Arbeitsplatz für Arbeitsplatz. Für ortsfeste Anlagen brauchen wir eine Freischaltung, die legen wir in Randzeiten oder auf ein Wochenende.
Was passiert, wenn ein Gerät durchfällt?
Es wird gekennzeichnet und aus dem Verkehr genommen. Reparieren oder ersetzen entscheiden Sie, instand setzen können wir selbst. Nach der Reparatur wird nachgeprüft und protokolliert.
Was ist der Unterschied zwischen der DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE 0701-0702?
Die DGUV Vorschrift 3 regelt, dass geprüft werden muss, in welchen Abständen und wer prüfen darf. Wie gemessen und bewertet wird, steht in den VDE-Normen: DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Geräte, DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600 für ortsfeste Anlagen. Beides gehört zusammen, das eine ist die Pflicht, das andere das Verfahren.
Gelten die Prüffristen aus der DGUV Vorschrift 3 verbindlich?
Nein, es sind Richtwerte. Verbindlich ist die Frist, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ergibt. Die Richtwerte sind der Maßstab, an dem sich eine abweichende Frist messen lassen muss. Wer verlängern will, braucht dafür einen belegten Grund, üblicherweise eine niedrige Fehlerquote über mehrere Prüfdurchgänge.
Müssen private Geräte von Mitarbeitern geprüft werden?
Sobald ein Gerät im Betrieb benutzt wird, ist es ein Arbeitsmittel und fällt unter die Prüfpflicht. Das betrifft die mitgebrachte Kaffeemaschine genauso wie das private Ladegerät. Manche Betriebe untersagen private Geräte deshalb, die meisten nehmen sie einfach ins Verzeichnis auf und prüfen sie mit.
Müssen fabrikneue Geräte geprüft werden?
Für neue Geräte gilt zunächst die Konformitätserklärung des Herstellers. Sinnvoll ist trotzdem eine Erstprüfung: Sie liefert die Ausgangswerte, an denen sich spätere Wiederholungsprüfungen messen lassen, und bringt das Gerät ins Verzeichnis. Nach jeder Instandsetzung oder Änderung ist eine Prüfung ohnehin vorgeschrieben.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
Mindestens bis zur nächsten Prüfung, so steht es in der Betriebssicherheitsverordnung. In der Praxis sollten die Nachweise über die gesamte Verwendungsdauer des Betriebsmittels vorliegen, weil im Schadensfall nicht nach der letzten, sondern nach der lückenlosen Kette gefragt wird.
Reicht die Prüfplakette als Nachweis?
Die Plakette zeigt, wann das Gerät wieder fällig ist, mehr nicht. Der Nachweis ist das Prüfprotokoll mit Messwerten und Bewertung. Eine Plakette ohne dazugehöriges Protokoll hilft weder bei einer Begehung noch gegenüber einem Versicherer.
Prüfung für Ihren Standort planen
Arbeitsplätze, Anlagen und das Datum der letzten Prüfung: mehr braucht es für den Anfang nicht. Im Angebot stehen dann Stückzahlen, Terminfenster und Preis.