Objekt und Außenanlagen
Abfallmanagement für Gewerbeimmobilien in Nürnberg, Fürth und Erlangen
Tonnendienst, Fraktionstrennung und die Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung, dazu Sperrmüll und die Kontrolle der Behältergrößen. Die Entsorgung im Objekt organisieren wir, Sie bekommen die Nachweise.
Leistungsumfang
Was zum Abfallmanagement gehört
Behälterstellung und Standplatzpflege
Wir bestellen die passenden Behältergrößen bei den örtlichen Entsorgern und halten den Standplatz sauber und zugänglich.
Tonnendienst
Tonnen werden zum Abholtermin an den Straßenrand oder zur vereinbarten Stelle gebracht und danach wieder zurückgestellt.
Fraktionstrennung
Papier, Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Textilien und Bioabfall werden getrennt gesammelt, beim Bioabfall zusätzlich nach verpackt und unverpackt.
Dokumentation der Getrennthaltung
Wo eine Trennung ausnahmsweise nicht möglich ist, dokumentieren wir das mit Lageplan und Fotos, damit die Ausnahme im Fall einer Kontrolle belegt werden kann.
Sperrmüll und Entrümpelung
Bei Mieterwechsel oder Räumung übernehmen wir Abholung und Abtransport von Sperrmüll und ausgedienten Einrichtungsgegenständen.
Kostenoptimierung
Wir prüfen Behältergröße und Leerungsintervall gegen das tatsächliche Aufkommen und passen an, wo zu groß oder zu oft geleert wird.
Rechtliche Grundlage
Was die Gewerbeabfallverordnung verlangt
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt für gewerbliche Siedlungsabfälle die Getrenntsammlung vor: Papier, Pappe und Karton außer Hygienepapier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle, diese noch einmal getrennt nach verpackt und unverpackt. Wer nicht trennt, muss den Ausnahmefall begründen und mit Lageplänen, Fotos oder Wiegescheinen belegen.
Wir führen diese Dokumentation für Sie und legen sie vor, wenn die zuständige Behörde danach fragt. Das entbindet Sie als Abfallerzeuger nicht von der Verantwortung, es sorgt aber dafür, dass im Ernstfall die Unterlagen vorliegen.
Zuständigkeit
Wo unsere Zuständigkeit endet
Sonderabfälle und gefährliche Abfälle, etwa Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren oder ölhaltige Reststoffe, gehören nicht in unsere Zuständigkeit. Sie müssen über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden.
Fällt so etwas in Ihrem Objekt an, sagen wir Ihnen, worum es sich handelt, und vermitteln an den passenden Fachbetrieb.
Kostenargument
Wo sich Kosten wirklich sparen lassen
Die Abfallkosten eines Objekts hängen selten am Preis pro Leerung, sondern an der Größe der Tonne und der Zahl der Leerungen im Jahr. Eine Tonne, die halb leer abgeholt wird, kostet trotzdem die volle Leerung. Eine Tonne, die vor dem Termin schon überquillt, führt zu Sondertouren oder Beanstandungen der Verwaltung.
Wir sehen uns das tatsächliche Aufkommen an und schlagen Größe und Intervall entsprechend vor. Bei mehreren Fraktionen bedeutet das oft: eine kleinere Restmülltonne, dafür ein passendes Volumen für Papier oder Verpackung, weil dort ohnehin mehr anfällt.
Häufige Fragen zum Abfallmanagement
Welche Abfallfraktionen müssen im Gewerbeobjekt getrennt werden?
Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, dazu Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle, letztere noch einmal getrennt nach verpackt und unverpackt. Gesammelt wird getrennt, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Paragraf 3 der Gewerbeabfallverordnung führt außerdem eine Auffangnummer für weitere Fraktionen.
Was passiert, wenn eine Trennung ausnahmsweise nicht möglich ist?
Der Ausnahmefall muss begründet und dokumentiert werden, etwa mit Lageplänen, Fotos oder Liefer- und Wiegescheinen. Ohne diese Dokumentation wird aus einer vermeidbaren Unachtsamkeit eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
Wer bestellt die Tonnen und in welcher Größe?
Das übernehmen wir. Wir sehen uns das tatsächliche Abfallaufkommen im Objekt an und bestellen Behältergröße und Anzahl beim zuständigen Entsorger. Die vorhandene Ausstattung ist dabei nur der Ausgangspunkt.
Übernehmen Sie auch Sperrmüll und Entrümpelung?
Ja, vor allem bei Mieterwechsel oder Räumung eines Bereichs. Wir holen ab und organisieren den Abtransport, auch für größere Mengen.
Entsorgen Sie auch gefährliche Abfälle?
Nein. Sonderabfälle und gefährliche Stoffe wie Lösungsmittel oder Leuchtstoffröhren gehören nicht in unsere Zuständigkeit und müssen über einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden. Wir sagen Ihnen, worum es sich handelt, und vermitteln an den passenden Betrieb.
Wie lassen sich die Entsorgungskosten senken?
Meist über Größe und Intervall, nicht über den Preis pro Leerung. Eine Tonne, die halb leer abgeholt wird, kostet trotzdem die volle Leerung. Wir gleichen Ausstattung und Aufkommen ab und passen an, wo eine Fraktion zu groß oder zu klein dimensioniert ist.
Abfallkosten für Ihr Objekt einordnen
Wir schauen uns an, was im Objekt tatsächlich anfällt. Danach sagen wir Ihnen, wo Behältergröße oder Leerungsintervall danebenliegen.