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Recontra Bayern, Facility Management Nürnberg

Leistungen

Technisches Facility Management in Nürnberg, Fürth und Erlangen

Wartung, Prüfung, Instandsetzung und Störungsannahme für die Anlagen in Ihrem Objekt. Gemacht von eigenen Technikern, dokumentiert so, dass Sie die Betreiberpflicht belegen können.

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eigene Mitarbeiter, dazu feste Partnerbetriebe
Ein Objektleiter
verantwortlich für alles, was im Objekt gearbeitet wird
24/7
erreichbar, auch nachts und am Wochenende
Nürnberg
Fürth, Erlangen und das Umland

Betreiberpflicht

Was Sie im Ernstfall belegen können müssen

Wer ein Gebäude betreibt, haftet für den Zustand seiner Anlagen. Das steht nicht in einem einzigen Gesetz, sondern verteilt sich über Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Bauordnung, Trinkwasserverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. In der Praxis läuft alles auf eine Frage hinaus: Können Sie belegen, dass die Anlage zum fraglichen Zeitpunkt geprüft und in Ordnung war?

Die Verantwortung selbst bleibt beim Betreiber, auch wenn Aufgaben schriftlich übertragen werden. Übertragen lässt sich die Ausführung: die Wartung, die Prüfung, die Terminführung und die Dokumentation. Das ist unser Teil. Sie bleiben Betreiber, haben aber im Ordner genau das, wonach ein Sachverständiger, ein Versicherer oder die Berufsgenossenschaft fragt.

Wir fangen deshalb mit einer Bestandsaufnahme an. Welche Anlagen stehen im Objekt, wann wurden sie zuletzt geprüft, welche Unterlagen fehlen.

Was Sie am Ende in der Hand haben

  • Ein Anlagenverzeichnis mit Standort, Typ und letzter Prüfung
  • Einen Fristenplan, aus dem hervorgeht, was wann fällig wird
  • Zu jeder Wartung und jeder Prüfung ein Protokoll mit Datum, Anlage, Ergebnis und Mängeln
  • Eine offene Mängelliste mit Vorschlag, Aufwand und Termin

Wartung und Instandhaltung

Vier Begriffe, die bestimmen, was Sie bezahlen

Die DIN 31051 zerlegt Instandhaltung in vier Teile. Das klingt akademisch, entscheidet aber darüber, was im Wartungsvertrag steht und was später als Nachtrag auf der Rechnung landet.

Wartung
Die geplanten Handgriffe, damit eine Anlage im Sollzustand bleibt: nachstellen, schmieren, Verschleißteile und Filter tauschen. Intervall und Umfang stehen im Wartungsplan.
Inspektion
Feststellen, wie es um die Anlage steht. Der Techniker misst, sieht nach und schreibt auf, was er findet. Aus der Inspektion kommt die Entscheidung, ob repariert oder ersetzt wird.
Instandsetzung
Die Reparatur nach einem Ausfall oder nach einem Befund aus der Inspektion. Kleinere Sachen erledigt der Techniker im selben Termin, größere werden angeboten und terminiert.
Verbesserung
Der Eingriff, der die Anlage nicht wiederherstellt, sondern besser macht. Ein anderer Filter, eine geänderte Regelung, eine Umrüstung der Beleuchtung.

Woher das Intervall kommt

Wartungsintervalle kommen aus zwei Richtungen: aus der Herstellerdokumentation und aus Normen und Regelwerken, etwa der VDI 6022 für raumlufttechnische Anlagen. Sagen beide etwas, gilt das engere Intervall. Fehlen die Herstellerunterlagen, was in älteren Beständen der Normalfall ist, legen wir das Intervall gemeinsam mit Ihnen fest und schreiben es in den Wartungsplan. Dort steht es dann schwarz auf weiß und wird nicht jedes Jahr neu diskutiert.

Störungen

Wenn etwas ausfällt

Schaltschrank mit Meldeleuchten und Bildschirm für die Gebäudeleittechnik in einem Technikraum

Störmeldungen gehen an eine einzige Nummer. Aufgenommen werden Objekt, Anlage, Melder und was genau passiert ist. Danach wird eingeordnet: Was den Betrieb stoppt oder Menschen gefährdet, wird sofort angefahren. Was stört, aber warten kann, kommt in den nächsten Turnus. Was Ersatzteile braucht, wird terminiert und angekündigt.

Sie bekommen eine Rückmeldung, was gemacht wurde. Auch dann, wenn nichts gemacht wurde, weil die Ursache woanders lag. Das klingt selbstverständlich, geht aber unter, sobald mehrere Firmen unabgestimmt im selben Objekt arbeiten.

Reaktionszeiten

Feste Reaktionszeiten vereinbaren wir im Vertrag, nicht auf der Website. Eine Zusage, die für jedes Objekt und jede Tageszeit gelten soll, ist entweder zu teuer kalkuliert oder nicht ernst gemeint. Sinnvoll ist eine Staffel nach Dringlichkeit, abgestimmt auf Nutzung und Öffnungszeiten des Objekts.

Erreichbar sind wir rund um die Uhr. Wird aus der Störung ein größerer Schaden, geht die Meldung über denselben Anschluss in die Schadensanierung.

Prüffristen

Was in einem Gewerbeobjekt regelmäßig fällig wird

Der häufigste Fehler ist nicht die schlecht gemachte Prüfung, sondern die vergessene. Deshalb führen wir den Fristenplan und melden uns, bevor etwas abläuft.

Lüftungszentrale mit Kanälen auf dem Flachdach eines Gewerbegebäudes
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3, vom Bürorechner bis zur Unterverteilung. Das prüfen unsere Elektrofachkräfte selbst.

  • Raumlufttechnische Anlagen

    Hygienekontrolle nach VDI 6022, Filterwechsel nach Differenzdruck und Standzeit, Sichtprüfung der Kanäle und Befeuchtung.

  • Trinkwasseranlagen

    Untersuchung auf Legionellen, bei gewerblich vermieteten Gebäuden im Regelfall alle drei Jahre. Dazu die Spülung selten genutzter Stränge, sonst hilft die beste Probe nichts.

  • Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen

    Instandhaltung der Löscher mindestens alle zwei Jahre nach DIN 14406-4, dazu Sichtkontrolle der Kennzeichnung, der Fluchtwege und der Feststellanlagen.

  • Sicherheitsbeleuchtung und Rauchabzug

    Monatliche Funktionskontrolle und die jährliche Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer sind der übliche Turnus. Die Vorgabe steht in der Norm und in der Baugenehmigung.

  • Aufzüge

    Die wiederkehrende Prüfung macht eine zugelassene Überwachungsstelle, das ist gesetzlich so vorgesehen. Wir führen den Termin, sind vor Ort dabei und arbeiten die Mängel ab.

Welche Fristen für Ihr Objekt gelten, hängt von Nutzung, Anlagenbestand und Gefährdungsbeurteilung ab. Die Angaben oben sind die üblichen Turnusse, keine Zusage für ein bestimmtes Gebäude. Beim Objekttermin gehen wir das konkret durch.

Zuständigkeit

Der Techniker nimmt die Kleinigkeit gleich mit

Die Technik im laufenden Betrieb machen unsere eigenen Leute. Für Sie heißt das: Der Techniker, der die Wartung macht, erledigt die klemmende Tür oder die defekte Steckdose im selben Termin. Dafür muss niemand extra anfahren.

Der zweite Unterschied zeigt sich im Streitfall. Wenn Wartung, Prüfung und Reparatur über einen Vertrag laufen, gibt es niemanden, der auf den anderen zeigt. Kommt für ein Spezialgewerk ein Partnerbetrieb dazu, beauftragen wir ihn und nehmen seine Arbeit ab. Sie haben einen Vertragspartner und einen Objektleiter, der das Objekt kennt.

Technik lässt sich mit dem Rest des Objektbetriebs zusammenlegen. Wo Hausmeisterdienst, Außenanlagen und Winterdienst im selben Vertrag stehen, gibt es eine Laufzeit, einen Kündigungstermin und eine Rechnung.

Einsatzgebiet ist Nürnberg mit Fürth, Erlangen, Schwabach, Forchheim, Roth und Lauf an der Pegnitz. Bei einer Störung entscheidet die Entfernung darüber, wie schnell jemand davorsteht.

Häufige Fragen zum technischen Gebäudemanagement

Übernehmen Sie die Betreiberpflichten?

Wir übernehmen die Ausführung und die Dokumentation der prüf- und wartungspflichtigen Anlagen. Die Betreiberverantwortung bleibt beim Eigentümer, wir sorgen dafür, dass er sie nachweisen kann.

Bekommen wir Prüf- und Wartungsnachweise?

Ja, zu jeder Prüfung und jeder Wartung ein Protokoll mit Datum, Anlage, Ergebnis und Mängeln. Diese Nachweise sind das, was bei einem Schadensfall oder einer Begehung verlangt wird.

Wie läuft eine Störmeldung ab?

Meldung an eine Nummer, Aufnahme mit Objekt und Anlage, dann die Einordnung: sofort, im Tagesgeschäft oder als geplante Instandsetzung. Sie bekommen eine Rückmeldung, was passiert ist.

Machen Sie auch die Reparatur oder nur die Wartung?

Beides. Wartung, Prüfung und die üblichen Reparaturen macht unser Techniker selbst, Kleinigkeiten gleich im selben Termin. Braucht es ein Spezialgewerk, beauftragen wir einen unserer Partnerbetriebe, terminieren den Zutritt und nehmen die Arbeit ab.

Technikbestand einmal sauber aufnehmen

Am Anfang steht eine Begehung mit Ihrem Verwalter oder Haustechniker. Danach bekommen Sie ein Anlagenverzeichnis, einen Fristenplan und ein Angebot dazu.