Leistungen
Technisches Facility Management in Nürnberg, Fürth und Erlangen
Wartung, Prüfung, Instandsetzung und Störungsannahme für die Anlagen in Ihrem Objekt. Gemacht von eigenen Technikern, dokumentiert so, dass Sie die Betreiberpflicht belegen können.
- 42
- eigene Mitarbeiter, dazu feste Partnerbetriebe
- Ein Objektleiter
- verantwortlich für alles, was im Objekt gearbeitet wird
- 24/7
- erreichbar, auch nachts und am Wochenende
- Nürnberg
- Fürth, Erlangen und das Umland
Betreiberpflicht
Was Sie im Ernstfall belegen können müssen
Wer ein Gebäude betreibt, haftet für den Zustand seiner Anlagen. Das steht nicht in einem einzigen Gesetz, sondern verteilt sich über Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Bauordnung, Trinkwasserverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. In der Praxis läuft alles auf eine Frage hinaus: Können Sie belegen, dass die Anlage zum fraglichen Zeitpunkt geprüft und in Ordnung war?
Die Verantwortung selbst bleibt beim Betreiber, auch wenn Aufgaben schriftlich übertragen werden. Übertragen lässt sich die Ausführung: die Wartung, die Prüfung, die Terminführung und die Dokumentation. Das ist unser Teil. Sie bleiben Betreiber, haben aber im Ordner genau das, wonach ein Sachverständiger, ein Versicherer oder die Berufsgenossenschaft fragt.
Wir fangen deshalb mit einer Bestandsaufnahme an. Welche Anlagen stehen im Objekt, wann wurden sie zuletzt geprüft, welche Unterlagen fehlen.
Was Sie am Ende in der Hand haben
- Ein Anlagenverzeichnis mit Standort, Typ und letzter Prüfung
- Einen Fristenplan, aus dem hervorgeht, was wann fällig wird
- Zu jeder Wartung und jeder Prüfung ein Protokoll mit Datum, Anlage, Ergebnis und Mängeln
- Eine offene Mängelliste mit Vorschlag, Aufwand und Termin
Leistungsumfang
Der Technikteil im Objekt
Die Anlagen unterscheiden sich von Objekt zu Objekt. Der Rahmen bleibt derselbe: prüfen, warten, instand setzen, dokumentieren.
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DGUV-V3-Prüfung
Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel, mit Protokoll und Prüfplakette.
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Lüftungs- und Klimawartung
Filterwechsel, Hygienekontrolle und Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen nach Intervall.
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Elektrotechnik
Installation, Umbau und Instandsetzung der Elektroanlage im laufenden Betrieb.
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Sanitär und Heizung
Wartung und Instandsetzung an Heizung, Trinkwasser und Sanitärobjekten.
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Störungsmanagement
Eine Nummer für alle Störmeldungen im Objekt, mit Annahme, Priorisierung und Rückmeldung.
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Fenster- und Jalousieservice
Rollladen- und Jalousiereparatur, Beschläge nachstellen, Dichtungen tauschen und die Wartung vor der Saison.
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Am häufigsten gefragt wird die DGUV-V3-Prüfung, also die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen. Sie ist für jeden Arbeitgeber Pflicht, unabhängig von der Betriebsgröße.
Wartung und Instandhaltung
Vier Begriffe, die bestimmen, was Sie bezahlen
Die DIN 31051 zerlegt Instandhaltung in vier Teile. Das klingt akademisch, entscheidet aber darüber, was im Wartungsvertrag steht und was später als Nachtrag auf der Rechnung landet.
- Wartung
- Die geplanten Handgriffe, damit eine Anlage im Sollzustand bleibt: nachstellen, schmieren, Verschleißteile und Filter tauschen. Intervall und Umfang stehen im Wartungsplan.
- Inspektion
- Feststellen, wie es um die Anlage steht. Der Techniker misst, sieht nach und schreibt auf, was er findet. Aus der Inspektion kommt die Entscheidung, ob repariert oder ersetzt wird.
- Instandsetzung
- Die Reparatur nach einem Ausfall oder nach einem Befund aus der Inspektion. Kleinere Sachen erledigt der Techniker im selben Termin, größere werden angeboten und terminiert.
- Verbesserung
- Der Eingriff, der die Anlage nicht wiederherstellt, sondern besser macht. Ein anderer Filter, eine geänderte Regelung, eine Umrüstung der Beleuchtung.
Woher das Intervall kommt
Wartungsintervalle kommen aus zwei Richtungen: aus der Herstellerdokumentation und aus Normen und Regelwerken, etwa der VDI 6022 für raumlufttechnische Anlagen. Sagen beide etwas, gilt das engere Intervall. Fehlen die Herstellerunterlagen, was in älteren Beständen der Normalfall ist, legen wir das Intervall gemeinsam mit Ihnen fest und schreiben es in den Wartungsplan. Dort steht es dann schwarz auf weiß und wird nicht jedes Jahr neu diskutiert.
Störungen
Wenn etwas ausfällt
Störmeldungen gehen an eine einzige Nummer. Aufgenommen werden Objekt, Anlage, Melder und was genau passiert ist. Danach wird eingeordnet: Was den Betrieb stoppt oder Menschen gefährdet, wird sofort angefahren. Was stört, aber warten kann, kommt in den nächsten Turnus. Was Ersatzteile braucht, wird terminiert und angekündigt.
Sie bekommen eine Rückmeldung, was gemacht wurde. Auch dann, wenn nichts gemacht wurde, weil die Ursache woanders lag. Das klingt selbstverständlich, geht aber unter, sobald mehrere Firmen unabgestimmt im selben Objekt arbeiten.
Reaktionszeiten
Feste Reaktionszeiten vereinbaren wir im Vertrag, nicht auf der Website. Eine Zusage, die für jedes Objekt und jede Tageszeit gelten soll, ist entweder zu teuer kalkuliert oder nicht ernst gemeint. Sinnvoll ist eine Staffel nach Dringlichkeit, abgestimmt auf Nutzung und Öffnungszeiten des Objekts.
Erreichbar sind wir rund um die Uhr. Wird aus der Störung ein größerer Schaden, geht die Meldung über denselben Anschluss in die Schadensanierung.
Prüffristen
Was in einem Gewerbeobjekt regelmäßig fällig wird
Der häufigste Fehler ist nicht die schlecht gemachte Prüfung, sondern die vergessene. Deshalb führen wir den Fristenplan und melden uns, bevor etwas abläuft.
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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Wiederholungsprüfung nach DGUV Vorschrift 3, vom Bürorechner bis zur Unterverteilung. Das prüfen unsere Elektrofachkräfte selbst.
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Raumlufttechnische Anlagen
Hygienekontrolle nach VDI 6022, Filterwechsel nach Differenzdruck und Standzeit, Sichtprüfung der Kanäle und Befeuchtung.
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Trinkwasseranlagen
Untersuchung auf Legionellen, bei gewerblich vermieteten Gebäuden im Regelfall alle drei Jahre. Dazu die Spülung selten genutzter Stränge, sonst hilft die beste Probe nichts.
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Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen
Instandhaltung der Löscher mindestens alle zwei Jahre nach DIN 14406-4, dazu Sichtkontrolle der Kennzeichnung, der Fluchtwege und der Feststellanlagen.
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Sicherheitsbeleuchtung und Rauchabzug
Monatliche Funktionskontrolle und die jährliche Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer sind der übliche Turnus. Die Vorgabe steht in der Norm und in der Baugenehmigung.
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Aufzüge
Die wiederkehrende Prüfung macht eine zugelassene Überwachungsstelle, das ist gesetzlich so vorgesehen. Wir führen den Termin, sind vor Ort dabei und arbeiten die Mängel ab.
Welche Fristen für Ihr Objekt gelten, hängt von Nutzung, Anlagenbestand und Gefährdungsbeurteilung ab. Die Angaben oben sind die üblichen Turnusse, keine Zusage für ein bestimmtes Gebäude. Beim Objekttermin gehen wir das konkret durch.
Zuständigkeit
Der Techniker nimmt die Kleinigkeit gleich mit
Die Technik im laufenden Betrieb machen unsere eigenen Leute. Für Sie heißt das: Der Techniker, der die Wartung macht, erledigt die klemmende Tür oder die defekte Steckdose im selben Termin. Dafür muss niemand extra anfahren.
Der zweite Unterschied zeigt sich im Streitfall. Wenn Wartung, Prüfung und Reparatur über einen Vertrag laufen, gibt es niemanden, der auf den anderen zeigt. Kommt für ein Spezialgewerk ein Partnerbetrieb dazu, beauftragen wir ihn und nehmen seine Arbeit ab. Sie haben einen Vertragspartner und einen Objektleiter, der das Objekt kennt.
Technik lässt sich mit dem Rest des Objektbetriebs zusammenlegen. Wo Hausmeisterdienst, Außenanlagen und Winterdienst im selben Vertrag stehen, gibt es eine Laufzeit, einen Kündigungstermin und eine Rechnung.
Einsatzgebiet ist Nürnberg mit Fürth, Erlangen, Schwabach, Forchheim, Roth und Lauf an der Pegnitz. Bei einer Störung entscheidet die Entfernung darüber, wie schnell jemand davorsteht.
Häufige Fragen zum technischen Gebäudemanagement
Übernehmen Sie die Betreiberpflichten?
Wir übernehmen die Ausführung und die Dokumentation der prüf- und wartungspflichtigen Anlagen. Die Betreiberverantwortung bleibt beim Eigentümer, wir sorgen dafür, dass er sie nachweisen kann.
Bekommen wir Prüf- und Wartungsnachweise?
Ja, zu jeder Prüfung und jeder Wartung ein Protokoll mit Datum, Anlage, Ergebnis und Mängeln. Diese Nachweise sind das, was bei einem Schadensfall oder einer Begehung verlangt wird.
Wie läuft eine Störmeldung ab?
Meldung an eine Nummer, Aufnahme mit Objekt und Anlage, dann die Einordnung: sofort, im Tagesgeschäft oder als geplante Instandsetzung. Sie bekommen eine Rückmeldung, was passiert ist.
Machen Sie auch die Reparatur oder nur die Wartung?
Beides. Wartung, Prüfung und die üblichen Reparaturen macht unser Techniker selbst, Kleinigkeiten gleich im selben Termin. Braucht es ein Spezialgewerk, beauftragen wir einen unserer Partnerbetriebe, terminieren den Zutritt und nehmen die Arbeit ab.
Technikbestand einmal sauber aufnehmen
Am Anfang steht eine Begehung mit Ihrem Verwalter oder Haustechniker. Danach bekommen Sie ein Anlagenverzeichnis, einen Fristenplan und ein Angebot dazu.