Objekt und Außenanlagen
Grünpflege und Außenanlagenpflege für Gewerbeimmobilien
Rasen, Hecken, Bäume und befestigte Flächen rund ums Gebäude, über die ganze Saison gepflegt. Wir übernehmen die Außenanlagen Ihrer Gewerbeimmobilie in Nürnberg, Fürth und Erlangen, die Verkehrssicherung eingeschlossen.
- 42
- eigene Mitarbeiter, dazu feste Partnerbetriebe
- Ein Objektleiter
- verantwortlich für alles, was im Objekt gearbeitet wird
- 24/7
- erreichbar, auch nachts und am Wochenende
- Nürnberg
- Fürth, Erlangen und das Umland
Leistungsumfang
Der Pflegeplan und was darin steht
Ein Besucher sieht die Empfangstheke erst, nachdem er über den Parkplatz und am Eingang vorbeigekommen ist. Ein ungepflegter Rasen oder eine zugewachsene Einfahrt fällt vorher auf, gerade bei Bürostandorten mit Kundenverkehr.
Was dazugehört, legen wir gemeinsam im Pflegeplan fest: Fläche, Bewuchs und die gewünschten Intervalle.
Rasenpflege
Mähen nach festem Intervall, in der Hauptsaison meist alle zwei Wochen, im Hochsommer seltener, je nach Witterung. Kanten und Düngen kommen dazu, wenn sie im Pflegeplan stehen.
Hecken- und Strauchschnitt
Formschnitt während der Saison, der starke Rückschnitt im Winterhalbjahr. Welche Maßnahme wann zulässig ist, prüfen wir vor jedem Einsatz mit.
Pflasterflächen und Fugen
Kehren, Fugen freihalten und Wildkraut entfernen, auf versiegelten Flächen ohne unzulässige chemische Mittel.
Bewässerung
Neu angelegte Flächen und trockene Sommerwochen brauchen zusätzliches Wässern. Wir übernehmen das nach Absprache mit ins Leistungsverzeichnis.
Jahreslauf
Was in welcher Jahreszeit ansteht
Frühjahr und Sommer
Die Mähintervalle beginnen, die Bewässerung läuft an. An Hecken ist in dieser Zeit nur ein schonender Form- und Pflegeschnitt erlaubt, der starke Rückschnitt ist vom 1. März bis 30. September untersagt. Das regelt das Bundesnaturschutzgesetz, nicht der Pflegeplan.
Herbst
Laub wird von Wegen, Zufahrten und Rasenflächen geräumt, sonst werden Flächen rutschig und der Rasen erstickt unter dem Laub. Vor dem Winter steht außerdem die Sichtkontrolle der Bäume an.
Winter
Der starke Rückschnitt an Hecken und Gehölzen ist jetzt wieder möglich, dazu der Winterschnitt an Sträuchern. Bei Frost wird nicht geschnitten, das nehmen die Triebe übel.
Sobald die Vegetationsperiode endet, übernimmt bei uns derselbe Ansprechpartner den Winterdienst. Ein Wechsel des Dienstleisters zwischen Saison und Winter entfällt.
Verkehrssicherung
Baumkontrolle und Verkehrssicherungspflicht
Bäume auf dem Betriebsgelände fallen unter die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers. Kontrolliert wird vom Boden aus, im belaubten wie im unbelaubten Zustand, weil sich zu beiden Zeitpunkten unterschiedliche Schäden zeigen: Totholz, Pilzkörper, Risse und aufgeplatzte Rinde.
Ergibt die Sichtkontrolle einen Verdacht, endet unsere Zuständigkeit. Die eingehende Untersuchung und die Fällung gehören zum Sachverständigen, den wir hinzuziehen.
Häufige Fragen zur Grünpflege
Was gehört zur Pflege der Außenanlagen?
Rasen, Hecken und Sträucher, Wildkrautentfernung auf Verkehrsflächen, Laub, Baumsichtkontrolle und die Pflege der Zufahrten. Bewässerung und Neupflanzungen kommen dazu, wenn sie im Vertrag stehen.
In welchen Abständen wird gemäht?
In der Hauptsaison meist alle zwei Wochen, im Hoch- und Spätsommer seltener, je nach Witterung. Der Turnus steht im Pflegeplan, sonst diskutiert man jedes Mal neu.
Wann dürfen Hecken geschnitten werden?
Ein starker Rückschnitt ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September nicht zulässig. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Wir planen die großen Schnitte deshalb ins Winterhalbjahr.
Übernehmen Sie die Baumkontrolle?
Die regelmäßige Sichtkontrolle auf offensichtliche Schäden gehört zur Verkehrssicherung und kann Bestandteil des Vertrags sein. Für eingehende Untersuchungen und Fällungen wird ein Sachverständiger eingebunden.
Angebot für Ihre Außenanlagen
Für den ersten Anruf reicht die grobe Größenordnung. Aufgemessen wird beim Termin auf dem Gelände, danach steht der Pflegeplan mit Intervallen und Preis.